Online-Durchsuchung nur unter strengen Bedingungen zulässig

27.02.08

Kategorie: Unjournalistisches

Die Karlsruher Richter haben mal wieder gegen den Innenminister entschieden. Online-Durchsuchungen sind nach ihrer Auffassung nur legal, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”.

Außerdem entschieden sie, dass ein Gesetz in NRW zur Online-Durchsuchung nicht verfassungskonform ist (siehe Wikipedia dazu):

Dort ist dem Verfassungsschutz seit dem 30. Dezember 2006 „heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“ zur Informationsbeschaffung erlaubt.[31] Gegen diese Vorschrift wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, der vom Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 stattgegeben wurde. Die Vorschrift wurde für verfassungswidrig und somit für nichtig erklärt.

Alle freuen sich über das Urteil, sogar Schäuble. Der freut sich jedoch nicht darüber, dass das NRW-Gesetzt für nichtig erklärt wurde, sondern darüber, “dass das Gericht zugleich festgestellt hat, dass Online-Durchsuchungen verfassungsrechtlich möglich sind” (taz).

Mehr bei der taz
und in der Urteilsverkündung.

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